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Fußpflege ab dem 1. März

Ab dem 1. März wieder Fußpflege [Neue Coronaschutzverordnung]

Vielleicht haben Sie schon über Social Media oder in den Nachrichten mitbekommen, dass wir bald wieder „nichtmedizinisch notwendige“ Fußpflege anbieten dürfen.

Tweet zur neuen Verordnung @land.nrw

Das heißt konkret, dass wir laut neuer Verordnung uneingeschränkt Fußpflege in Bielefeld anbieten dürfen.

Somit dürfen wir auch Fußpflege mit Lack / Shellac machen.

Es ist also so weit; Melden Sie sich um einen Termin zu sichern und gönnen Sie sich in entspannender Atmosphäre eine Pause vom Alltag, in der Sie Ihre Seele (und Füße) baumeln lassen können.

Wir freuen uns auf Sie und sagen bis bald!

Vereinbaren Sie gerne telefonisch oder per Whatsapp einen Termin:

Rosemarie Howe – Turnerstr. 13
Tel: 0521 – 13 604 26
WhatsApp: 0172 – 52 07 129

Tatiana Heidebrecht – August-Bebel-Str. 35
Tel: 0521 – 999 04 19
WhatsApp: 0179 – 46 18 365

Nicht zu vergessen, wir bieten jetzt auch in unserem Shop Online Gutscheine an.

Egal, ob zum Verschenken, selber nutzen, ausdrucken oder per Post – es ist alles für Sie individuell möglich!